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Wolf | Englberger Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft

Wolf | Englberger Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist ein Verbund der rechtlich selbstständigen und alleinverantwortlich tätigen Rechtsanwälte Benedikt Wolf und Birgitta Englberger. Eine Bürogemeinschaft ist auf die gemeinsame Nutzung der Büroinfrastruktur gerichtet. Das bedeutet, dass von beiden Anwälten als Bürogemeinschaft Geschäftsräume, Personal und Arbeitsmittel gemeinsam unterhalten werden. Die beiden Rechtsanwälte sind jedoch nicht gesellschaftsrechtlich (insbesondere nicht als Gesellschaft bürgerlichen Rechts) miteinander verbunden, sondern betreiben zwei vollkommen voneinander unabhängige Kanzleien.

In der Praxis bedeutet das, dass das Mandatsverhältnis ausschließlich zwischen dem/der beauftragten Rechtsanwalt/Rechtsanwältin und seiner/ihrer Mandantschaft zustande kommt. Es wird mithin keine Sozietät beauftragt, sondern der/die Anwalt /Anwältin Ihrer Wahl. Eine gemeinsame Haftung des/der nicht beauftragten Anwalts/Anwältin wird hierdurch nicht begründet.

Der anwaltliche Zusammenschluss in Form einer Bürogemeinschaft bietet dabei aber nicht nur für die beiden Anwälte, sondern auch für Sie als Mandanten nennenswerte Vorteile. Dazu gehört zum einen, dass die Tätigkeitsschwerpunkte der beiden Rechtsanwälte teilweise in verschiedenen Rechtsgebieten liegen, sodass ein breiteres Leistungsspektrum an Rechtsberatung und -vertretung unter einem Dach angeboten werden kann und Sie mit Ihrem Anliegen mit hoher Wahrscheinlichkeit nach sofort an den richtigen Kollegen/die richtige Kollegin im Hause vermittelt werden können.

Auch kann auf ausdrücklichen Mandantenwunsch eine gemeinschaftliche Mandatsbearbeitung durch beide Rechtsanwälte erfolgen. Dies kann vor allem in fachübergreifenden Fällen sinnvoll sein, in denen sich die jeweiligen Rechtsgebiete der beiden Rechtsanwälte teilweise überschneiden, sodass auch hier Synergieeffekte entstehen und fachübergreifend ganzheitliche Lösungen angeboten werden können.

Auch kann – sofern dies von der Mandantschaft gewünscht ist – eine gegenseitige Urlaubs-, Krankheits-, und Terminsvertretung durch den/die jeweils anderen/andere Rechtsanwalt/Rechtsanwältin der Bürogemeinschaft erfolgen, wodurch Ihre Anliegen unter Umständen noch zügiger bearbeitet und abgeschlossen werden können.

Auf diese Weise können wir unserem Ziel, Ihnen maßgeschneiderte Lösungen in Rechtsangelegenheiten anzubieten, gerecht werden. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken!

Wir sind für Sie da

Birgitta Englberger und Benedikt Wolf

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Rechtsanwältin
Birgitta Englberger

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Rechtsanwalt
Benedikt Wolf

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